Prozeßbetrieb

Prozeßbetrieb
сущ.
юр. процессуальное производство

Универсальный немецко-русский словарь. . 2011.

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  • Prozeßbetrieb — Prozeßbetrieb, die Tätigkeit, durch die der Prozeß in Gang gebracht und für dessen Fortgang gesorgt wird. Je nachdem diese Tätigkeit dem Gericht oder den Parteien zugewiesen ist, spricht man von Offizialbetrieb oder Offizialverfahren (s. d., wohl …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zustellung — (Behändigung, Insinuation, Signifikation), die in bestimmter Form erfolgende Übergabe eines Schriftstückes seitens der zuständigen Behörde unter Beurkundung dieses Aktes. Im Zivilprozeß kommt auf die Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften über …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Betreibung — des Prozesses, s. Prozeßbetrieb; B. der Zwangsvollstreckung, s. Zwangsvollstreckung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dessaisierungssystem — Dessaisierungssystem, s. Prozeßbetrieb …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbegerichte — sind besondere gesetzlich organisierte Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen gewerblichen Arbeitgebern und ihren Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag über die daraus erwachsenen Forderungen und Verbindlichkeiten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Offiziālverfahren — nennt man ein von der Offizialmaxime (s. d.) beherrschtes Gerichtsverfahren. Ein solches ist der Strafprozeß. Dagegen wird der Zivilprozeß naturgemäß von der sogen. Dispositionsmaxime (s. d.) oder Verhandlungsmaxime beherrscht. In einzelnen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Parteibetrieb — des Prozesses, s. Prozeßbetrieb …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Prozeßleitung — Prozeßleitung, die richterliche Tätigkeit, durch die das Verfahren in einem Prozeß so geleitet wird, daß dieser in gesetz und zweckmäßiger Weise seinem Ziel entgegengeht. Die P. äußert sich zunächst in der Ausübung des Fragerechts, der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Selbstbetrieb — Selbstbetrieb, die Betreibung des Prozesses durch die Parteien selbst, im Gegensatz zum Offizialbetrieb, der Betreibung des Prozesses durch das Gericht, s. Prozeßbetrieb …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Termīn — (v. lat. terminus, »Grenze«, Tagfahrt), Zeitpunkt, an dem eine bestimmte Handlung, namentlich eine Rechtshandlung, vorgenommen werden muß, im Gegensatz zur Frist, binnen der dies zu geschehen hat. Die Festsetzung (Terminsbestimmung) erfolgt bald… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zivilprozeßordnung — ist die gebräuchlichste Bezeichnung für ein Gesetzbuch, das die Regelung des Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten enthält (s. Zivilprozeß). Die deutsche Z., deren Einführung auf diesem Gebiet im Deutschen Reiche die Rechtseinheit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon


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